Hilfsmittelversorgung ist ein wichtiger Therapiebaustein, der zumeist über die Ergotherapie oder einen Orthopädietechniker das Behandlungsziel unterstützt und besonders in der orthopädisch-traumatologischen, der neurologischen und der geriatrischen Rehabilitation zum Einsatz kommt.
Das Hilfsmittel kann der Kompensation oder Unterstützung von Körperfunktionen (z.B. Gehstützen), dem Erzielen eines therapeutischen Effektes (Antithrombosestrümpfe, textile Bandagen) oder der Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Teilhabe (Rollstuhl) dienen.
Die Verordnung für die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt auf der Basis der "Hilfsmittelrichtlinie".